Neuigkeiten zum Camp 2019 in Unterlüß

Aufruf zur Demo am 7. September
Gruppen, Bündnisse und Organisationen, die mit zur Demonstration am Samstag, dem 7. September in Unterlüß aufrufen wollen, mögen sich bitte bei uns melden. >> mehr

Mobilisierungsaktionen
Wir freuen uns sehr über Mobi-Aktionen. Es gab schon ein paar schöne, zum Beispiel in der Nähe von Unterlüß am Fliegerhorst Faßberg:

Und beim Tag der Bundeswehr 2019 in Pfullendorf:

Camp-Aufbau
Unser Camp in Unterlüß wird ab Donnerstag, den 29. August 2019 aufgebaut. Helfende Hände sind immer gern gesehen. Wenn ihr also früher anreisen könnt, seid ihr schon ab Donnerstag herzlich willkommen.

Riseup for Rojava
In den Tagen unseres Camps, am 6. und 7. September, finden auch die internationalen Aktionstage der Kampagne #riseup4rojava statt. Auch in anderen Ländern wird es dabei Aktionen geben.

Aufruf zum Camp 2019: Rheinmetall – das Geschäft mit dem Tod

Rheinmetall als Deutschlands größter Rüstungskonzern
ist aktiver Motor in einem zerstörerischen Räderwerk
von Ausbeutung, Krieg und Abschottung.
Dieses Geschäft mit dem Tod wollen wir
sichtbar machen und stören.

Denkst auch Du, dass sich grundlegend etwas ändern muss?

Mehr und mehr wird der Erdball zu einem unwirtlichen Ort. Immer offensichtlicher treten die zerstörerischen Folgen unserer Art zu leben und zu wirtschaften zutage. Viele Menschen sind beunruhigt und fragen sich, wie lange das so weitergehen kann.

Das global herrschende Wirtschaftssystem durchdringt inzwischen all unsere Lebensbereiche. Konkurrenz und Profitmaximierung sind seine zentralen Elemente; es ist auf beständiges Wachstum angewiesen. Aus seiner inneren Logik ist es untrennbar verbunden mit grenzenloser und immer rasanterer Ausbeutung von Ressourcen und menschlicher Arbeitskraft. Als in sich schlüssiges System gefährdet es Natur und Umwelt und zerstört die Lebensbedingungen für Menschen auf der ganzen Erde.

Weltweit bekommen Menschen das zu spüren: Hier in den reichen Industriestaaten klafft die Schere zwischen reich und arm immer weiter auseinander. Sozialabbau und Angst um Arbeitsplatz beunruhigen viele Menschen und machen wütend. In weiten Teilen der Erde müssen Millionen von Menschen ihr Zuhause verlassen, weil die Folgen des Klimawandels, zerstörte Lebensbedingungen, Armut und kriegerische Auseinandersetzungen sie dazu zwingen. Was sie erfahren an Gewalt, Zerstörung, Armut und Elend ist unermessliches Leid. Tausende sterben im Mittelmeer. „Aufruf zum Camp 2019: Rheinmetall – das Geschäft mit dem Tod“ weiterlesen

„Kriminell ist das Geschäft mit dem Tod“

Pressemitteilung vom 20.11.2018 zur Verurteilung von Hermann Theisen

Empörung und Kritik über Verurteilung von Hermann Theisen
„Keine Schranke gegen illegale Geschäfte?“

Mit Empörung nahmen einige Prozessbeobachterinnen und -beobachter vom „Bündnis Rheinmetall entwaffnen“ das Urteil gegen des Rüstungsexportkritiker Hermann Theisen auf. Theisen hatte mit der verteilung von Flugblätter am Rheinmetall-Standort in Unterlüß Beschäftigte dazu aufgefordert, die Öffentlichkeit über illegale praktiken des Konzerns zu informieren. Dafür wurde er jetzt vom Amtsgericht Celle zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Er habe sich strafbar gemacht, weil er zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen aufgefordert habe.

Obwohl Theisen gegenüber dem Gericht noch einmal deutlich machte, dass es im erstens um eine Aktion im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gegangen sei und zweitens seine Aufforderung sich explizit auf illegale, also strafbewehrte Vorgänge bezogen haben, folgte die Richterin der Argumentation der Staatsanwaltschaft.

Für das „Bündnis Rheinmetall entwaffnen“ kommentierte dessen Sprecher Mathias Gerhardt das Urteil wie folgt:

„Wenn es nach dem Celler Amtsgericht geht, macht sich in Deutschland strafbar, wer auf strafbare Exportgeschäfte aufmerksam macht. Und es machen sich sogar Personen strafbar, die nur dazu auffordern strafbare Vorgänge in z.B. der Rüstungsindustrie öffentlich zu machen. Das ist ein Freibrief für Rheinmetall und die deutsche Rüstungsindustrie, der gegen jedes Rechtsempfinden verstößt.“

Das Gericht habe in der Begründung letztlich mit Unterstellungen operiert. Jeder Empfängerin und jedem Empfänger sei aus dem Gesamtzusammenhang klar, dass es explizit nur um illegale Machenschaften gehe, die angezeigt gehörten. Matthias Gerhardt: „Wenn Hermann Theisen in seinem Flugblatt auf die Grauzonenbereiche hinweist, also darauf wie Rheinmetall deutsche Rüstungsexportbeschränkungen absichtsvoll umgeht, so ist in jedem Fall klar, dass es beim Whistleblowing nicht darum geht, was die Öffentlichkeit sowieso weiß und erfährt, sondern um Vorgänge, die nach dem Strafgesetzbuch, dem Außenwirtschaftsgesetz und internationalen Vereinbarungen strafbar sind.“

Das Celler Amtsgericht entmutige mit seiner Entscheidung Beschäftigte von Rüstungskonzernen, dagegen verantwortlich zu handeln und die Öffentlichkeit zu informieren. Der Staatsanwältin sei zudem klar gewesen, dass ihre Entwscheidung sich nur schwer mit europäischem Recht in Sachen Whistleblowing vertragen würde, habe aber einfach die Situation genutzt, dass die Bundesregierung hier wieder einmal den zeitlichen Rahmen verpasst habe, deutsche Gesetze anzupassen.

Pressemitteilung zum Gerichtsverfahren gegen Hermann Theisen | Stand 20.11.2018 09:00 Uhr „„Kriminell ist das Geschäft mit dem Tod““ weiterlesen