„Kriminell ist das Geschäft mit dem Tod“

Pressemitteilung vom 20.11.2018 zur Verurteilung von Hermann Theisen

Empörung und Kritik über Verurteilung von Hermann Theisen
„Keine Schranke gegen illegale Geschäfte?“

Mit Empörung nahmen einige Prozessbeobachterinnen und -beobachter vom „Bündnis Rheinmetall entwaffnen“ das Urteil gegen des Rüstungsexportkritiker Hermann Theisen auf. Theisen hatte mit der verteilung von Flugblätter am Rheinmetall-Standort in Unterlüß Beschäftigte dazu aufgefordert, die Öffentlichkeit über illegale praktiken des Konzerns zu informieren. Dafür wurde er jetzt vom Amtsgericht Celle zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Er habe sich strafbar gemacht, weil er zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen aufgefordert habe.

Obwohl Theisen gegenüber dem Gericht noch einmal deutlich machte, dass es im erstens um eine Aktion im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gegangen sei und zweitens seine Aufforderung sich explizit auf illegale, also strafbewehrte Vorgänge bezogen haben, folgte die Richterin der Argumentation der Staatsanwaltschaft.

Für das „Bündnis Rheinmetall entwaffnen“ kommentierte dessen Sprecher Mathias Gerhardt das Urteil wie folgt:

„Wenn es nach dem Celler Amtsgericht geht, macht sich in Deutschland strafbar, wer auf strafbare Exportgeschäfte aufmerksam macht. Und es machen sich sogar Personen strafbar, die nur dazu auffordern strafbare Vorgänge in z.B. der Rüstungsindustrie öffentlich zu machen. Das ist ein Freibrief für Rheinmetall und die deutsche Rüstungsindustrie, der gegen jedes Rechtsempfinden verstößt.“

Das Gericht habe in der Begründung letztlich mit Unterstellungen operiert. Jeder Empfängerin und jedem Empfänger sei aus dem Gesamtzusammenhang klar, dass es explizit nur um illegale Machenschaften gehe, die angezeigt gehörten. Matthias Gerhardt: „Wenn Hermann Theisen in seinem Flugblatt auf die Grauzonenbereiche hinweist, also darauf wie Rheinmetall deutsche Rüstungsexportbeschränkungen absichtsvoll umgeht, so ist in jedem Fall klar, dass es beim Whistleblowing nicht darum geht, was die Öffentlichkeit sowieso weiß und erfährt, sondern um Vorgänge, die nach dem Strafgesetzbuch, dem Außenwirtschaftsgesetz und internationalen Vereinbarungen strafbar sind.“

Das Celler Amtsgericht entmutige mit seiner Entscheidung Beschäftigte von Rüstungskonzernen, dagegen verantwortlich zu handeln und die Öffentlichkeit zu informieren. Der Staatsanwältin sei zudem klar gewesen, dass ihre Entwscheidung sich nur schwer mit europäischem Recht in Sachen Whistleblowing vertragen würde, habe aber einfach die Situation genutzt, dass die Bundesregierung hier wieder einmal den zeitlichen Rahmen verpasst habe, deutsche Gesetze anzupassen.

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Wie gehen wir mit der Situation um?

Liebe Freund*innen,

wir haben wahrgenommen, dass sich einige Menschen Sorgen wegen des Schlafverbotes machen und unsicher sind, wie es sein wird oder ob sie kommen.

Momentan läuft ein Gerichtsprozess, um uns das Schlafen auf dem Gelände zu erkämpfen. Diesen müssen wir abwarten, jedoch gehen wir davon aus, dass wir dazu sehr bald, noch vor Camp-Beginn, eine Rückmeldung haben werden.

Wir werden uns nicht von unserem Vorhaben abbringen lassen, unseren Protest entschlossen und kraftvoll nach Unterlüß zu tragen. Wir werden aber auch keine Konfrontation mit der Polizei eingehen. Es wird Wege und Möglichkeiten geben zu übernachten, daran arbeiten wir – und das kriegen wir hin!

Bitte lasst euch nicht von eurer Anreise abbringen, denn genau das ist es, was die Politik möchte, dass wir aufgeben, weniger werden und mit anderen Dingen beschäftigt sind.

Aber wir werden uns nicht von unserem Ziel abbringen lassen. Für uns steht Rheinmetall, die Waffenexporte und die kriegstreibende Politik der BRD im Vordergrund mit ihren Ursachen von Tod, Zerstörung und Flucht.

Dies verlieren wir nicht aus den Augen.
Wir freuen uns euch auf dem Camp kennenzulernen. Kämpfen wir gemeinsam und lassen wir uns nicht von den Sanktionen Entmutigen!!

Rheinmetall entwaffnen – Krieg beginnt hier!

Behörden wollen Camp ohne Nachtruhe

Wenige Tage vor dem Aufbaubeginn haben wir nun die Entscheidung vom Verwaltungsgericht Lüneburg auf dem Tisch liegen: Wir sollen nicht auf dem Camp schlafen!

Die Behörden handeln hier als politischer Akteur und wollen dem Protest gegen diese Kriegsindustrie Steine in den Weg legen. Aber das sollte uns nur noch mehr motivieren, nach Unterlüß zu kommen. Lasst euch nicht verunsichern: das Camp an sich ist genehmigt – wir bleiben dran und halten euch auf dem Laufenden.

Hier unsere Pressemitteilung von heute Nachmittag:

„Behörden wollen Camp ohne Nachtruhe“ weiterlesen

Statement nach Kooperationsgespräch

Wir hatten mit dem Landkreis und der Polizei unser Kooperationsgespräch. Dabei ist rausgekommen, dass uns massiv Steine in den Weg gelegt werden, um unseren Protest zu erschweren.

Wir werden dies nicht hinnehmen und wollen unseren Protest genau vor die Türen der Kriegsprofiteure tragen! Sie können uns den Mund nicht verbieten und mit Verboten und Einschränkungen nicht entmutigen!

Ein Video zum Statement des Anmelders nach dem Kooperationsgespräch findet ihr hier!

Schluss mit den Waffenexporten und der Politik, die diese schmutzigen Geschäfte schützt und vorantreibt!