3. August, Berlin: Gerichtsprozess gegen “Rheinmetall entwaffnen!”

Kundgebung vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten ab 12.30 Uhr

Kundgebung vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Turmstraße 91Vor einem Jahr stürmten Kriegsgegner*innen das Podium der Aktionärsversammlung des Rüstungskonzerns Rheinmetall im Berliner Maritim-Hotel. Damit protestierten sie gegen die Beteiligung von Rheinmetall am Krieg im Jemen und dem Einsatz von Leopard-2-Panzern im türkischen Angriffskrieg gegen die basisdemokratisch organisierte Bevölkerung im Norden Syriens.

Nun findet ein Prozess gegen drei Aktivist*innen statt, denen Hausfriedensbruch vorgeworfen wird. Dieser Prozess wurde auf den 3. August gelegt. Das Datum kennzeichnet den 6. Jahrestag des noch andauernden Feminizids und Genozids gegen die ezidische Bevölkerung der südkurdischen Region Şengal (Sinjar). Am 3. August 2013 fiel der IS (sog. Islamischer Staat) in die Region, tötete tausende Ezid*innen und verschleppte über 6500 Menschen, mehrheitlich Frauen und Kinder, vergewaltigte sie und verkauften sie wie Ware auf “Sklavinnenmärkten”. Noch heute wird etwa die Hälfte der verschleppten Ezid*innen vermisst und befindet sich in IS-Gefangenschaft. „3. August, Berlin: Gerichtsprozess gegen “Rheinmetall entwaffnen!”“ weiterlesen

15.000 € für ein Transparent gegen Rheinmetall

Im folgenden eine Pressemeldung von „Rheinmetall entwaffnen Rhein-Main“

15.000 € für ein Transparent gegen Rheinmetall

Diesen Betrag sollen zwei Menschen aus Frankfurt/M. zahlen, weil sie während der Jahreshauptversammlung von Rheinmetall am 8. Mai 2018 im Berliner Maritim-Hotel vor dem Haupteingang ein Transparent mit der Aufschrift: „*8. Mai 1945 – damals wie heute, war starts here, let’s stop it here*“ zeigen wollten. Das Banner war in den Farben der kurdischen Befreiungsbewegung gehalten. um gegen den Einsatz von Leopardpanzern aus deutscher Rüstungsproduktion beim völkerrechtswidrigen Einmarsch der Türkei in Afrin/Syrien zu protestieren.

Ca 10 Personen wurden durch einen massiven Polizeieinsatz daran gehindert, das Transparent zu entrollen, und anschließend kurzfristig festgenommen. Die Strafbefehle mit dem Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte richten sich gegen 2 Personen aus Frankfurt.

Seit Jahren gibt es öffentlichen Protest gegen die Waffenschmiede Rheinmetall, so auch gegen deren Jahreshauptversammlungen, die 2018 am Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus unmittelbar gegenüber dem Verteidigungsministerium und ehemaligen Heeresamt, dem sogenannten Bendlerblock, statt fand.

Deutlicher kann der Rüstungskonzern Rheinmetall die Kontinuität der eigenen Geschichte und seine engen Verbindungen zu Verteidigungsministerium und Bundesregierung kaum demonstrieren. Damals wie heute ist Rheinmetall weltweit in Kriege involviert.

Jüngste Beispiele sind die Waffenlieferungen gleich an mehrere Kriegsparteien im Jemen und der Bau einer Panzerfabrik in der Türkei. Seit Jahren stellt sich der Konzern z.B. über seine Munitionsfabriken in
Italien ( RWM Italia S.p.A) und Südafrika (Denel-Konzern) international auf, um Ausfuhrverbote umgehen zu können. Trotz eines Waffenembargos, wie aktuell gegen Saudi-Arabien, führt Rheinmetall seine Lieferungen
über die internationalen Tochterfirmen fort.

Ein Friedensaktivist aus Celle, der vor den Rheinmetallwerken in Unterlüß mit Flugblättern gegen deren illegale Waffenexporte protestierte und die Beschäftigten zur Veröffentlichung solcher Machenschaften aufrief, wurde Ende November 2018 wegen „Aufruf zum whistleblowing“ zu einer Geldstrafe von 1800 € verurteilt. Das Urteil wird von dem Aktivisten nicht akzeptiert.

Ebensowenig werden die beiden Personen aus Frankfurt die Strafbefehle über insgesamt 15000 € akzeptieren und sie weisen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Es wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten kommen.

Polizei und Justiz stellen sich mit der Kriminalisierung von antimilitaristischen Aktionen auf die Seite der Profiteure von Krieg, Vertreibung und Flucht. Der Protest gegen Rheinmetall und andere Waffenschmieden wird weitergehen.

„Kriminell ist das Geschäft mit dem Tod“

Pressemitteilung vom 20.11.2018 zur Verurteilung von Hermann Theisen

Empörung und Kritik über Verurteilung von Hermann Theisen
„Keine Schranke gegen illegale Geschäfte?“

Mit Empörung nahmen einige Prozessbeobachterinnen und -beobachter vom „Bündnis Rheinmetall entwaffnen“ das Urteil gegen des Rüstungsexportkritiker Hermann Theisen auf. Theisen hatte mit der verteilung von Flugblätter am Rheinmetall-Standort in Unterlüß Beschäftigte dazu aufgefordert, die Öffentlichkeit über illegale praktiken des Konzerns zu informieren. Dafür wurde er jetzt vom Amtsgericht Celle zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Er habe sich strafbar gemacht, weil er zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen aufgefordert habe.

Obwohl Theisen gegenüber dem Gericht noch einmal deutlich machte, dass es im erstens um eine Aktion im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gegangen sei und zweitens seine Aufforderung sich explizit auf illegale, also strafbewehrte Vorgänge bezogen haben, folgte die Richterin der Argumentation der Staatsanwaltschaft.

Für das „Bündnis Rheinmetall entwaffnen“ kommentierte dessen Sprecher Mathias Gerhardt das Urteil wie folgt:

„Wenn es nach dem Celler Amtsgericht geht, macht sich in Deutschland strafbar, wer auf strafbare Exportgeschäfte aufmerksam macht. Und es machen sich sogar Personen strafbar, die nur dazu auffordern strafbare Vorgänge in z.B. der Rüstungsindustrie öffentlich zu machen. Das ist ein Freibrief für Rheinmetall und die deutsche Rüstungsindustrie, der gegen jedes Rechtsempfinden verstößt.“

Das Gericht habe in der Begründung letztlich mit Unterstellungen operiert. Jeder Empfängerin und jedem Empfänger sei aus dem Gesamtzusammenhang klar, dass es explizit nur um illegale Machenschaften gehe, die angezeigt gehörten. Matthias Gerhardt: „Wenn Hermann Theisen in seinem Flugblatt auf die Grauzonenbereiche hinweist, also darauf wie Rheinmetall deutsche Rüstungsexportbeschränkungen absichtsvoll umgeht, so ist in jedem Fall klar, dass es beim Whistleblowing nicht darum geht, was die Öffentlichkeit sowieso weiß und erfährt, sondern um Vorgänge, die nach dem Strafgesetzbuch, dem Außenwirtschaftsgesetz und internationalen Vereinbarungen strafbar sind.“

Das Celler Amtsgericht entmutige mit seiner Entscheidung Beschäftigte von Rüstungskonzernen, dagegen verantwortlich zu handeln und die Öffentlichkeit zu informieren. Der Staatsanwältin sei zudem klar gewesen, dass ihre Entwscheidung sich nur schwer mit europäischem Recht in Sachen Whistleblowing vertragen würde, habe aber einfach die Situation genutzt, dass die Bundesregierung hier wieder einmal den zeitlichen Rahmen verpasst habe, deutsche Gesetze anzupassen.

Pressemitteilung zum Gerichtsverfahren gegen Hermann Theisen | Stand 20.11.2018 09:00 Uhr „„Kriminell ist das Geschäft mit dem Tod““ weiterlesen