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RTL Hessen 02.01.2023, 18.03 Uhr

Hier ein Ausschnitt von RTL zur Gerichtsverhandlung am 2. Januar 2023 in Kassel:
https://twitter.com/REntwaffnen/status/1610645785992896513

HNA 04.01.2023, 06:42 Uhr

Nach Protesten gegen Rheinmetall: Verfahren gegen Versammlungsleiterin eingestellt

Von: Ulrike Pflüger-Scherb

Camp in der Goetheanlage: Das Kasseler Ordnungsamt zeigte die Versammlungsleiterin von „Rheinmetall entwaffnen“ an, weil die gegen mehrere Auflagen verstoßen haben soll. ARCHIV Christina Hein

Das Amtsgericht Kassel hat am Montag ein Verfahren gegen die Versammlungsleiterin des Camps „Rheinmetall entwaffnen“ eingestellt.

Kassel – „Der Angriff auf das Versammlungsrecht ist zurückgewiesen worden“, sagte Friedensaktivistin Katrin A. am Montagmittag, nachdem Richter Lüken das Verfahren gegen die 64-jährige Frau aus Lübeck vor dem Kasseler Amtsgericht eingestellt hatte. Katrin A., die im vergangenen Jahr das Camp „Rheinmetall entwaffnen“ in der Kasseler Goetheanlage angemeldet hatte, muss nur ihren eigenen Anwalt zahlen.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl 4500 Euro (90 Tagessätze à 50 Euro) von ihr gefordert. Grund: Das Ordnungsamt der Stadt Kassel hatte gegen die Frau, die in der Erwachsenenbildung tätig ist, eine Strafanzeige erstattet. Sie habe als Versammlungsleiterin des Camps gegen verschiedene Auflagen verstoßen. Gegen diesen Strafbefehl hatte Katrin A. Widerspruch eingelegt. Mit Erfolg.

Angebliche Verstöße gegen Demonstrationsauflagen: Aktivistin vor Gericht freigesprochen

Das Kasseler Ordnungsamt und Staatsanwaltschaft warfen der Frau vor, dass beim Aufbau des Camps und dessen Dauer (30. August bis 4. September 2022) zum Beispiel verschiedene Autos, Anhänger und Transporter auf der Rasenfläche der Goetheanlage abgestellt sowie Plakate, Hängematten und Flatterband an Bäumen befestigt worden waren, ein großer Hund ohne Leine mehrfach über die Wiese gelaufen und offenes Feuer auf einem Gaskocher unter Bäumen gemacht worden sei.

Diese Handlungen der Teilnehmer, die mit dem Camp gegen die Rüstungsindustrie in Kassel demonstrieren wollten, hätten alle gegen Auflagen verstoßen. Und Katrin A. als Versammlungsleiterin habe nicht umgehend dafür gesorgt, dass Hängematten und Plakate entfernt werden und der Hund angeleint wird. Die Staatsanwaltschaft warf ihr „lustlose Bemühungen, die Mängel abzustellen“, vor.

Die Anweisungen des Ordnungsamtes seien nicht umgesetzt worden, sagte am Montag eine Mitarbeiterin der Behörde im Zeugenstand aus. „Man hat teilweise ins Leere gesprochen.“ Allerdings konnte die Zeugin dem Richter nicht mit Sicherheit sagen, ob die Aktivisten angemahnte Plakate tatsächlich nicht von Bänken entfernt haben.

Urteil in Kassel: Keine aggressiven Verstöße bei Camp dokumentiert

Während des Camps Anfang September waren nämlich wohl jeden Tag unterschiedliche Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Goetheanlage, um dort nach dem Rechten zu schauen. Von daher ist es jetzt nicht mehr festzustellen, dass erneut angemahnte Transparente nicht erst später angebracht worden sind. Auch war nicht mehr festzustellen, ob Katrin A. den Halter des leinenlosen Hundes überhaupt gekannt hat.

Das sei alles schwierig, führte Richter Lüken aus. „Man braucht einen konkreten Verstoß.“ Zudem merkte er an, dass es in den vergangenen Jahren, in den „aufgewühlten Zeiten“, sehr viele Kundgebungen gegeben habe, bei denen die Teilnehmer durch aggressive Verstöße aufgefallen seien. Allerdings sei bei diesem Camp gar keine Aggressivität dokumentiert worden.

Versammlungsleiterin nach Einstellung des Verfahrens: Vorwürfe des Ordnungsamts „hanebüchen“

Zudem zitierte Lüken eine Bildunterschrift aus der HNA von Anfang September. Dort stand, dass die Goetheanlage noch nie so sauber gewesen sei wie nach Beendigung des Camps. Auf den Vorschlag des Richters, das Verfahren nach Paragraf 153 Strafprozessordnung einzustellen, gingen schließlich Staatsanwaltschaft und Angeklagte ein. „Ich fand die Anzeige schon einen Skandal“, sagte Katrin A. nach der Verhandlung. Es sei „hanebüchen“, was sich das Ordnungsamt alles zusammengeschrieben habe. Der Vorwurf, die Teilnehmer des Camps hätten durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, treffe einfach nicht zu.

Das Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ hatte im Vorfeld in einer Pressemitteilung erklärt, dass durch das Vorgehen der Stadt Kassel potenzielle Camp-Anmelder von ihrem Vorhaben abgeschreckt werden sollen. (use)