
Wir klagen wegen der Zerschlagung unserer Parade/Demonstration am 30. August in Köln. Das Verwaltungsgericht Köln wird über den Kessel und die polizeiliche Auflösung unserer Antikriegsdemo entscheiden. Und wir sind sicher: Wir werden das Verfahren gewinnen.
Wir klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen, konkret: das Polizeipräsidium Köln. Das Vorgehen der Polizei an diesem Abend war rechtswidrig. Konkret geht es um folgende Ereignisse, die rechtswidrig waren:
(1) das Anhalten der Parade durch die Polizei auf der Mechtildisstraße,
(2) die anschließende Kesselung und Freiheitsentziehung von mind. 525 Versammlungsteilnehmer*innen,
(3) die Auflösung der Versammlung sowie
(4) der Abbruch der Kommunikation durch die Polizei mit den Versammlungsleiter*innen.
Post von der Kölner Polizei: Informiert die Rote Hilfe!
Gekesselte Teilnehmer*innen unserer Parade/Demo am 30. August 2025 haben inzwischen einen Brief der Kriminalinspektion Köln erhalten. Sie werden gebeten, sich als Beschuldigter (Vorwurf: Landfriedensbruch) schriftlich zu äußern.
An alle Betroffene: Informiert eure örtliche Rote Hilfe, dort werdet ihr beraten, wenn ihr Fragen habt. Das Schreiben der Polizei muss und soll nicht beantwortet werden. Einige der Betroffenen haben einen Rechtsanwalt eingeschaltet und Akteneinsicht beantragt. Über weitere Entwicklungen halten wir euch auf der Rheinmetall-Entwaffnen-Website auf dem Stand.
Zur Klage wegen Zerschlagung unserer Demo/Parade
In diesen Zeiten, in denen Kriege wieder zur Normalität werden sollen, in denen die Anzahl der kriegerischen Auseinandersetzungen nicht sinkt, sondern vielmehr steigt, in Zeiten, in denen auch in der Bundesrepublik die Forderung nach Kriegstüchtigkeit zum politischen Maßstab wird, der Ausbau von Rüstungsindustrie und Militär zum Primat zu werden scheint, die Wehrpflicht wieder eingeführt werden soll, soziale Daseinsfürsorge gekürzt und gänzlich gestrichen wird, während die Gewinne der Rüstungskonzerne wie Rheinmetall steigen und steigen, sind es die Veranstalter*innen der Parade/Demonstration, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit hochhalten und nützen werden, um die zentrale Lehre aus dem letzten Jahrhundert, dass Kriege zu verhindern sind, dass diese verhindert werden können und dass es dazu den Zusammenschluss und die gemeinsame Bewegung derjenigen bedarf, die – im Gegensatz zu Konzernen wie Rheinmetall – keinerlei Interesse an Kriegen haben.
Das Handeln der Polizei am 30. August gegen die Versammlung war das Gegenteil dessen, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Brokdorf-Beschluss 1985 ausführte: Laut BVerfG „hat die Versammlungsfreiheit die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes“.
Offensichtlich war nicht die Ermöglichung der Versammlungsfreiheit Leitschnur des Handelns der Polizei, sondern Verhinderung und Gängelung dieser. Prägend für das Handeln der Polizei war nicht der Versuch, tatsächlich nur dann in die Versammlungsfreiheit einzugreifen, wenn dies erforderlich ist, um ebenso hohe Rechtsgüter zu schützen, und insbesondere hierüber auch die Kommunikation mit den Veranstalter*innen zu suchen, sondern das faktische Handeln gegen die Versammlungsfreiheit, ohne Kommunikation, ohne sichtliche Abwägung.
