Pressemitteilung vom 20.11.2018 zur Verurteilung von Hermann Theisen
Empörung und Kritik über Verurteilung von Hermann Theisen
„Keine Schranke gegen illegale Geschäfte?“
Mit Empörung nahmen einige Prozessbeobachterinnen und -beobachter vom „Bündnis Rheinmetall entwaffnen“ das Urteil gegen des Rüstungsexportkritiker Hermann Theisen auf. Theisen hatte mit der verteilung von Flugblätter am Rheinmetall-Standort in Unterlüß Beschäftigte dazu aufgefordert, die Öffentlichkeit über illegale praktiken des Konzerns zu informieren. Dafür wurde er jetzt vom Amtsgericht Celle zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Er habe sich strafbar gemacht, weil er zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen aufgefordert habe.
Obwohl Theisen gegenüber dem Gericht noch einmal deutlich machte, dass es im erstens um eine Aktion im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gegangen sei und zweitens seine Aufforderung sich explizit auf illegale, also strafbewehrte Vorgänge bezogen haben, folgte die Richterin der Argumentation der Staatsanwaltschaft.
Für das „Bündnis Rheinmetall entwaffnen“ kommentierte dessen Sprecher Mathias Gerhardt das Urteil wie folgt:
„Wenn es nach dem Celler Amtsgericht geht, macht sich in Deutschland strafbar, wer auf strafbare Exportgeschäfte aufmerksam macht. Und es machen sich sogar Personen strafbar, die nur dazu auffordern strafbare Vorgänge in z.B. der Rüstungsindustrie öffentlich zu machen. Das ist ein Freibrief für Rheinmetall und die deutsche Rüstungsindustrie, der gegen jedes Rechtsempfinden verstößt.“
Das Gericht habe in der Begründung letztlich mit Unterstellungen operiert. Jeder Empfängerin und jedem Empfänger sei aus dem Gesamtzusammenhang klar, dass es explizit nur um illegale Machenschaften gehe, die angezeigt gehörten. Matthias Gerhardt: „Wenn Hermann Theisen in seinem Flugblatt auf die Grauzonenbereiche hinweist, also darauf wie Rheinmetall deutsche Rüstungsexportbeschränkungen absichtsvoll umgeht, so ist in jedem Fall klar, dass es beim Whistleblowing nicht darum geht, was die Öffentlichkeit sowieso weiß und erfährt, sondern um Vorgänge, die nach dem Strafgesetzbuch, dem Außenwirtschaftsgesetz und internationalen Vereinbarungen strafbar sind.“
Das Celler Amtsgericht entmutige mit seiner Entscheidung Beschäftigte von Rüstungskonzernen, dagegen verantwortlich zu handeln und die Öffentlichkeit zu informieren. Der Staatsanwältin sei zudem klar gewesen, dass ihre Entwscheidung sich nur schwer mit europäischem Recht in Sachen Whistleblowing vertragen würde, habe aber einfach die Situation genutzt, dass die Bundesregierung hier wieder einmal den zeitlichen Rahmen verpasst habe, deutsche Gesetze anzupassen.
Pressemitteilung zum Gerichtsverfahren gegen Hermann Theisen | Stand 20.11.2018 09:00 Uhr
Die Kampagne „Rheinmetall entwaffnen“ begleitet die Gerichtsverhandlung gegen Friedensaktivisten Hermann Theisen
Am heutigen Dienstag, den 20. November 2018 wird gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen am Amtsgericht Celle verhandelt. Im Mai 2018 hatte er die Beschäftigten des Rüstungskonzerns Rheinmetall in Unterlüß mit Flugblättern dazu aufgerufen, die Öffentlichkeit über die Hintergründe von illegalen Waffenexporten zu informieren. Nun wird dem Friedensaktivisten vorgeworfen, „öffentlich und durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) aufgefordert zu haben“ (§§ 111 StGB, 17 UWG).
Die Kampagne „Rheinmetall entwaffnen“ machte am Morgen mit einem Banner vor dem Gerichtsgebäude auf das politische Verfahren aufmerksam und begleitet dieses.
„An diesem Beispiel zeigt sich wieder einmal die Verstrickung vom deutschen Staat mit der Kriegsindustrie“ so Sprecher Matthias Gerhardt, „80% der Bevölkerung Deutschlands positionieren sich gegen Waffenexporte in Kriegsgebiete, dennoch wird anstelle von Rheinmetall ein Friedensaktivist von der Staatsanwaltschaft verfolgt und steht heute vor Gericht. Nicht das Eintreten für eine Welt ohne Krieg ist kriminell, sondern das Geschäft mit dem Tod von der deutschen Waffenindustrie “
Der Waffenhersteller Rheinmetall hat in den vergangenen Jahren unter anderem Bomben für den Krieg im Jemen an Saudi-Arabien geliefert und wurde in einigen Ländern wegen Schmiergeldzahlungen sanktioniert. Über Tochtergesellschaften im Ausland wickelt der Konzern Geschäfte in Krisengebiete ab und umgeht so die deutschen Exporteinschränkungen für Kriegswaffen. Dennoch erhält der Konzern weiter Rückendeckung von der deutschen Politik.
Die Kampagne „Rheinmetall entwaffnen“ wird weiterhin gegen Rüstungsexporte und Kriegspolitik streiten. Sie stellt sich auf die Seite von allen, die sich für eine Welt ohne Krieg einsetzen.
Weitere Informationen zum Ausgang des heutigen Verfahrens werden folgen.