Teil 2: Post nach den Aktionstagen in Köln bekommen?

Wir stehen zusammen gegen ihre Kriege und ihre Repression!
Die Aufrüstung ist eine tragende Säule für das Kapital in der aktuellen Krise. Der Aufbau einer Anti-Kriegs-Bewegung soll im Keim erstickt werden. Aber genauso zentral wie die Militarisierung für dieses System ist, bringt der Kampf dagegen auch das Potential für einen revolutionären Bruch mit sich. Die aktuelle Repression gegen Antimilitarist*innen können wir nur im Gesamtzusammenhang verstehen. Und genauso wichtig ist es, kollektiv darauf zu reagieren. 

Grundsätzlich ist es von zentraler Bedeutung, keinerlei Aussagen zu machen. Jede Aussage nützt den Verfolgungsbehörden und wird letztlich gegen dich und deine Genoss*innen verwendet. Auch wenn man vielleicht denkt, es könnte helfen, zeigt die Erfahrung das Gegenteil. Die beste Hilfe ist und bleibt die Aussageverweigerung. Sie ist ein politisches Statement und schützt dich und die Bewegung. 

Briefe von der Polizei wie Anhörungsbögen und freiwillige DNA-Abfragen könnt ihr getrost ignorieren. Wenn wir politisch erfolgreich sein wollen, dürfen wir nicht mit den Repressionsbehörden zusammenarbeiten. Wir wollen die Ziele der Strafverfolgung ins Leere laufen lassen – sei es die Beschaffung von noch so kleinen Informationen, Spaltungen innerhalb der Bewegung oder die Entpolitisierung unseres Protestes. Neben der direkten Strafe wollen sie uns einschüchtern und vereinzeln. Wir brauchen uns von nichts distanzieren und müssen nichts bereuen. Der Kampf gegen diese Zustände ist notwendig. Um die Repression nicht wirken zu lassen, müssen wir ihr geschlossen und kollektiv begegnen. 

Was tun, wenn ein Strafbefehl kommt? Einspruch einlegen! Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen entweder per Fax oder Einschreiben (Post) bei dem Absender des Strafbefehls eingegangen sein. Wichtig ist, dass es einen Nachweis gibt, welcher das fristgerechte Absenden des Einspruches belegt. Wird nicht fristgemäß Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil. Wenn ihr es nicht schafft, schnell genug ausreichende Beratung einzuholen, reicht es, zunächst einen formlosen Einspruch gegen den Strafbefehl bei dem dort bezeichneten Amtsgericht unter Nennung des Aktenzeichens einzulegen. Das steht auch alles in der Belehrung, die ihr mit einem Strafbefehl quasi als Beipackzettel erhaltet. Dabei müsst und solltet ihr auch nicht begründen, warum ihr Einspruch einlegt. Mit dem Eingang des Einspruchs beim zuständigen Gericht ist der Zeitdruck weg, es muss eine Hauptverhandlung durchgeführt werden. Ein Einspruch kann jederzeit, das heißt auch noch während der Verhandlung bis zur Urteilsverkündung, zurückgenommen werden. Dann entstehen auch keine weiteren Kosten. Wenn der Einspruch nicht zurückgenommen wird, kommt es zu einem ganz normalen Prozess. Hier findet ihr ein vorgefertigtes Formular für den Einspruch. Oder ihr schreibt einfach: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts … mit dem Aktenzeichen … ein.“

Angesichts der Aufrüstung und Militarisierung ist es nicht verwunderlich, dass verstärkt Antimilitarist*innen von der Klassenjustiz ins Visier genommen werden. Wir stehen in einem antagonistischen Widerspruch zum herrschenden System. Setzen wir unseren gemeinsamen Kampf, wie wir ihn auf der Straße geführt und erlebt haben, auch auf der Anklagebank fort. Schließen wir uns zusammen – gegen ihre Kriege und ihre Repression.

Meldet euch bei uns, wenn ihr in Folge der Aktionswoche Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen habt. 

Ihr erreicht uns unter folgender E-Mail: 
merstonnzesamme@anche.no

Hier ein paar nützliche Links: 
https://rote-hilfe.de/rechtshilfetipps/aussageverweigerung
https://rote-hilfe.de/rechtshilfetipps/strafbefehl
https://rote-hilfe.de/rechtshilfetipps/dna-entnahme
https://rote-hilfe.de/meldungen/broschuere-prozesse-politisch-fuehren
 
Sagt Bescheid, wenn wir euch unterstützen können und informiert eure örtliche Rote Hilfe, dort werdet ihr beraten, wenn ihr Fragen habt.

Spenden an die Rote Hilfe

Zahlungsempfängerin: Rote Hilfe e. V.
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
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Verwendungszweck: Rote Hilfe für Antimilitarismus